Vertragliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen wir Garten- und Landschaftsbau, Pflege und Objektbetreuung ausführen.

Atabey Garten- & Landschaftsbau · Krahestr. 52 · 40233 Düsseldorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über handwerkliche Leistungen im Garten- und Landschaftsbau sowie über Hausmeisterservice- und Pflegeleistungen zwischen uns, Atabey Garten- & Landschaftsbau, Enes Atabey, Krahestr. 52, 40233 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer"), und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt diese Fassung uneingeschränkt; gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Sondervermögen gelten sie ebenfalls, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie beruhen regelmäßig auf einer Besichtigung vor Ort und den dort festgestellten Gegebenheiten sowie den Angaben des Auftraggebers zur Fläche, zum Untergrund und zur Zugänglichkeit.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, um wirksam zu sein.

Ergeben sich nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen der Verhältnisse (etwa unbekannte Baugrundverhältnisse, unterirdische Leitungen, Schädlingsbefall), teilen wir dies unverzüglich mit und stimmen die weitere Vorgehensweise ab.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, erteilen wir ein Festpreis-Angebot für die dort bezeichneten Leistungen. Nicht enthaltene Positionen, Mehraufwand und Sonderarbeiten werden zusätzlich nach den vereinbarten Einheitspreisen oder nach Aufwand abgerechnet und vorab abgestimmt.

Sofern in der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen wird, gilt der jeweilige gesetzliche Satz. Wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Materialbeschaffung oder Fremdleistungen können wir angemessene Abschläge verlangen; diese sind in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. Weitere Arbeiten führen wir in diesem Fall erst nach Ausgleich offener Beträge fort.

4. Ausführungstermine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine nennen wir nach bestem Wissen. Sie beruhen auf einer realistischen Planung unter Berücksichtigung von Witterung, Lieferzeiten und Verfügbarkeit unserer Mannschaft.

Gartenbauarbeiten sind wetterabhängig. Bei Frost, Dauerregen, gefrorenem Boden oder Hitzeperioden können Arbeiten aus fachlichen Gründen verschoben werden, weil sonst die Qualität dauerhaft leiden würde. In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich und nennen einen neuen Termin.

Bei Lieferverzögerungen von Materialien, die nicht von uns verursacht werden, sowie bei höherer Gewalt verlängern sich die Termine angemessen. Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitung entstehen daraus nicht, sofern uns kein Verschulden trifft.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, können sich Mehrkosten oder Verzögerungen ergeben. Entstehende Mehraufwendungen stellen wir nachvollziehbar in Rechnung.

  • Zugang zum Grundstück, zu Wasser- und Stromanschluss sowie zu Flächen für Materiallagerung während der Arbeitszeit
  • Entfernung von Fahrzeugen, Möbeln und Gegenständen aus den Arbeitsflächen
  • Bereitstellung vorhandener Pläne, insbesondere von Leitungs- und Drainageplänen
  • Entfernung bzw. Sicherung von Haustieren, empfindlichen Pflanzen und Gegenständen am Rand der Arbeitsfläche
  • Anwesenheit oder Benennung einer ansprechbaren Person für Absprachen und Abnahme

6. Material, Mehr- und Minderleistungen

Naturmaterialien wie Natursteine, Klinker und Pflanzen sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Wuchsform sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar, solange die vereinbarte Art und Qualitätsklasse geliefert wird.

Wir sind berechtigt, Materialien durch gleichwertige Produkte gleicher Qualität zu ersetzen, wenn die vereinbarte Ware nicht verfügbar ist. Über wesentliche Abweichungen informieren wir vorab.

Mengenangaben in Angeboten beruhen auf den bei der Besichtigung festgestellten Maßen. Stellen sich größere Flächen oder Mengen heraus, rechnen wir die Differenz nach den Angebotspreisen ab; bei geringeren Mengen ziehen wir sie entsprechend ab.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung vereinbaren wir mit Ihnen einen Abnahmetermin. Die Abnahme ist in Textform zu protokollieren; erkennbare Mängel bitten wir, dort festzuhalten.

Sind bei der Abnahme offene Punkte vorhanden, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt dieser Punkte; wir beheben sie innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach unserer Aufforderung ab, gilt die Leistung als abgenommen, wenn wir ihn zuvor darauf hingewiesen haben und kein wesentlicher Mangel vorliegt.

Teilabnahmen sind für abgeschlossene Bauabschnitte möglich und auf Wunsch sinnvoll.

8. Mängelansprüche und Gewährleistung

Wir führen Leistungen nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus sowie den geltenden Normen und Herstellerangaben aus.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Später gemeldete Mängel behandeln wir selbstverständlich weiter, soweit sie nicht auf späteren Eingriffen oder Nutzung beruhen.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung in Form der Nacharbeit oder Ersatzbeschaffung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bestehen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauleistungen beträgt nach den gesetzlichen Regelungen für Bauwerke fünf Jahre; für reine Pflanz- und Pflegeleistungen gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren, jeweils ab Abnahme. Für Bepflanzungen übernehmen wir eine Anwachsgarantie nur bei fachgerechter Pflege und Bewässerung durch den Auftraggeber bzw. bei von uns übernommener Pflege.

Nicht als Mangel gelten natürliche Veränderungen wie Trocknisschäden durch fehlende Bewässerung, Wühltier- und Wildschäden, Schäden durch Streusalz, Frosthebung bei fehlender Pflege, sowie optische Abweichungen von Naturmaterial.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und eingebautes Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Pflege- und Dienstleistungen gilt dies für Geräte und Material, die bei uns verbleiben.

Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist.

10. Kündigung und Rücktritt

Vereinbarte Dauerverträge (etwa Pflege- oder Betreuungsverträge) können mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes steht. Die Kündigung bedarf der Textform.

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten bestehen, zum Beispiel bei erheblichem Zahlungsverzug oder wiederholter Behinderung der Ausführung.

Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung ohne wichtigen Grund zurück, stellen wir die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung, mindestens jedoch 10 Prozent des Auftragswerts, sofern wir nicht nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch weisen wir den Versicherungsnachweis vor Vertragsschluss vor.

Für Schäden an unterirdischen Leitungen, die uns nicht bekannt gegeben wurden, sowie für Schäden durch vom Auftraggeber eingebrachte oder nicht entfernte Gegenstände haften wir nicht.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause), ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist bei Widerruf ein dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechender Betrag zu zahlen.

Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie separat in Textform mit der Auftragsbestätigung.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Abrechnung sowie im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten. Details regelt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

Beide Vertragspartner behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.

Dieses AGB-Muster ist sorgfältig erstellt, aber kein Rechtsrat. Bitte lassen Sie es vor Verwendung im Geschäftsverkehr – insbesondere Gewährleistungsfristen und Haftungsregelungen – juristisch prüfen.

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